Pflegegrad 2026 oder 2027: Was steht Ihnen zu?
Stand: 12.10.2026 · Reform 2027: Kabinettsentwurf, Bundestag und Bundesrat stehen aus
Ihr Pflegegrad bleibt.
Nach dem Kabinettsentwurf behalten alle, die schon einen Pflegegrad haben, diesen auch nach dem 1. Januar 2027 (Besitzstandsschutz). Sie müssen deshalb nichts neu beantragen.
Braucht Ihr Angehöriger inzwischen deutlich mehr Hilfe? Dann kann sich eine Höherstufung lohnen. Nach dem Kabinettsentwurf zählt dabei voraussichtlich das Antragsdatum.
Die Gesamtpunkte stehen im Gutachten des Medizinischen Dienstes unter „5 Ergebnis der Begutachtung“.
Bitte geben Sie eine Zahl zwischen 0 und 100 ein, z. B. 48,75.
Diese Schätzung ersetzt keine Begutachtung. Der Medizinische Dienst prüft viele Einzelkriterien in sechs Bereichen; hier geben Sie nur einen groben Eindruck pro Bereich an. Das Ergebnis kann um einen Pflegegrad oder mehr abweichen. Ihre Antworten bleiben auf diesem Gerät und werden nicht gespeichert oder übertragen.
Sonderfall: Pflegegrad 5 ist auch unter 90 Punkten möglich, wenn eine „besondere Bedarfskonstellation“ vorliegt (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Das kann diese Schätzung nicht erkennen.
Schraffiert: hier verlieren Menschen nach dem Kabinettsentwurf einen Pflegegrad.