Höherstufung Pflegegrad beantragen: Ablauf und Muster

Stand: 12.10.2026

Kurz gesagt: Für einen höheren Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen neuen Antrag. Der Medizinische Dienst begutachtet erneut, und bei Erfolg gibt es die höheren Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Laut Kabinettsentwurf (30.09.2026) sollen Anträge, die bis zum 31.12.2026 eingehen, noch nach heutigem Recht begutachtet werden; dass das auch für Höherstufungen gilt, ist unsere Lesart geplant.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Beratung gibt es im Pflegestützpunkt.

Direkt zum Muster-Antrag

Wann lohnt sich eine Höherstufung?

Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat und die Gesamtpunkte über die nächste Grenze steigen. Der Pflegegrad hängt von den Punkten (0 bis 100) aus sechs Bereichen ab, nicht von Pflegeminuten. Heute gelten diese Untergrenzen:

Gesamtpunkte je Pflegegrad (geltendes Recht)
Pflegegradab Punkten
Pflegegrad 112,5
Pflegegrad 227
Pflegegrad 347,5
Pflegegrad 470
Pflegegrad 590

Liegen Sie knapp unter einer Grenze, kann schon eine kleine Verschlechterung reichen. Mit dem Pflegegrad-Rechner schätzen Sie Ihre Punkte ab. Das Ergebnis ist eine Orientierung, die Einstufung trifft der Medizinische Dienst.

So stellen Sie den Antrag auf Höherstufung

  1. Unterlagen sammeln. Aktuelle Arztberichte und den Medikamentenplan bereitlegen. Hilfreich sind eigene Notizen zum Pflegealltag (oft Pflegetagebuch genannt): wobei und wie oft Hilfe nötig ist, auch nachts.
  2. Antrag stellen. Leistungen gibt es nur auf Antrag (§ 33 SGB XI). Der Höherstufungsantrag geht an Ihre Pflegekasse. Viele Kassen bieten dafür ein Formular an. Sie können den Antrag auch über eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater stellen, der ihn an die Kasse weiterleitet (§ 7a SGB XI). Statt des Kassenformulars können Sie das Muster unten nutzen. Senden Sie den Antrag so ab, dass Sie den Eingang nachweisen können.
  3. Begutachtung abwarten. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst.
  4. Bescheid prüfen. Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, außer Sie widersprechen der Übersendung. Sie können es auch später anfordern.

Wird der höhere Grad bewilligt, gibt es die höheren Leistungen ab Beginn des Monats der Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wann der Bescheid kommt, ändert daran nichts. Eine Wartefrist zwischen zwei Anträgen haben wir im Gesetz nicht gefunden. Ohne echte Verschlechterung bringt ein neuer Antrag aber wenig und birgt das Risiko, das weiter unten beschrieben ist. Wie ein erster Antrag abläuft, steht unter Pflegegrad beantragen.

Muster: Antrag auf Höherstufung

Ersetzen Sie die Angaben in [Klammern], drucken Sie den Text aus und unterschreiben Sie ihn.

[Vor- und Nachname]
[Straße Nr., PLZ Ort]

[Name der Pflegekasse]
[Anschrift der Pflegekasse]

[Ort], den [Datum]

Versichertennummer: [Nummer]
Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir [oder: bei Name und Geburtsdatum der versicherten Person] besteht derzeit Pflegegrad [aktueller Grad]. Seit [Zeitraum / Ereignis] hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, der Hilfebedarf im Alltag ist gestiegen.

Ich beantrage deshalb einen höheren Pflegegrad und bitte um eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich mit Datum.

[Optional: Ich bitte um eine Begutachtung bei einem Hausbesuch.]

Aktuelle Arztberichte und weitere Unterlagen reiche ich auf Wunsch nach.
[Optional: Ich stelle diesen Antrag für die versicherte Person. Eine Vollmacht liegt bei.]

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Schreiben Sie als Angehörige für die versicherte Person, legen Sie eine vorhandene Vollmacht bei. Behalten Sie eine Kopie und den Sendenachweis.

Was passiert bei der Begutachtung?

Der Medizinische Dienst prüft Ihren Zustand neu und bewertet die sechs Bereiche. Bei Höherstufungsanträgen kann das nach den Richtlinien auch per strukturiertem Telefoninterview geschehen, aber nur mit Ihrer Zustimmung. Einen Hausbesuch können Sie verlangen. Nehmen Sie möglichst eine vertraute Person dazu.

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Tut sie das nicht, zahlt sie für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 €, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten (§ 18c Abs. 5 SGB XI).

Kann der Pflegegrad auch sinken?

Ja, das Risiko besteht. Eine neue Begutachtung kann auch einen niedrigeren Grad ergeben. Nach unserer Einordnung darf die Kasse einen bestehenden Grad nur bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse aufheben (§ 48 SGB X), etwa wenn sich der Zustand tatsächlich gebessert hat. Eine andere Bewertung bei gleichem Zustand genügt nach Auskunft der Verbraucherzentrale nicht. Lassen Sie sich vorher im Pflegestützpunkt beraten, besonders wenn Ihr Grad knapp erreicht wurde. Gegen einen Bescheid, der Ihnen nicht stimmig erscheint, können Sie Widerspruch einlegen.

Höherstufung vor 2027: Was der Kabinettsentwurf vorsieht

Für Sie heißt das: Hat sich der Zustand schon verschlechtert, stellen Sie den Antrag so, dass er bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingeht. Dann wird er nach dem Entwurf voraussichtlich nach den heutigen Punktgrenzen geprüft (für Pflegegrad 1 bis 3 niedriger als die für 2027 geplanten). Beschlossen ist das noch nicht. Die Einzelheiten:

Laut Kabinettsentwurf (30.09.2026) geplant soll § 142b SGB XI-E regeln, nach welchem Recht begutachtet wird:

Der Entwurf nennt Höherstufungsanträge nicht ausdrücklich, wir lesen ihn so: Ein Höherstufungsantrag ist schon heute ein Antrag nach § 33 SGB XI; das Gesetz spricht selbst von „Höherstufungsanträgen“ (§ 18d Abs. 3 SGB XI). Deshalb dürfte er unter die Stichtagsregel fallen. Bundestag und Bundesrat haben den Entwurf noch nicht beschlossen. Das Risiko einer Herabstufung besteht davor wie danach.

Antrag abgelehnt oder Grad zu niedrig?

Dann können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist ein Jahr. Frist-Rechner und Muster finden Sie unter Widerspruch gegen den Pflegegrad. Der Widerspruch hält den Antragsmonat Ihres bisherigen Antrags offen, ein neuer Antrag wirkt erst ab seinem eigenen Monat. Hat sich der Zustand erst nach der Begutachtung verschlechtert, kommt ein neuer Antrag in Frage, im Zweifel beides.

Weiterlesen

Quellen