Kombinationsleistung berechnen: Pflegegeld und Pflegedienst

Stand: 17.10.2026 · geltendes Recht 2026, 2027 geplant

Geben Sie Pflegegrad und Rechnung des Pflegedienstes ein. Sie sehen, wie viel der Sachleistung genutzt ist und wie viel Pflegegeld übrig bleibt.

Annahmen des Rechners

Kurz gesagt

Die Kombinationsleistung entsteht, wenn Sie die Pflegesachleistung eines Pflegedienstes nur teilweise nutzen: Sie erhalten daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, den der Pflegedienst von Ihrem Sachleistungsbetrag verbraucht. An das gewählte Verhältnis sind Sie 6 Monate gebunden. Die Tagespflege bekommen Sie zusätzlich; sie wird nicht angerechnet.

Der Rechner oben nimmt Ihren Pflegegrad und die Rechnung des Pflegedienstes und zeigt den genutzten Anteil und das restliche Pflegegeld. Wie Sie den Antrag stellen, steht unter Pflegegrad beantragen. Ob Geld oder Sachleistung sich für Sie lohnt, besprechen wir unter Nachteile von Pflegegeld.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Anteiliges Pflegegeld = Pflegegeld × (1 − genutzter Anteil der Sachleistung). Der Rechner rechnet es mit Ihren Werten vor. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab; die Sachleistung wird nicht an Sie ausgezahlt. Wann der Rest ausgezahlt wird, nennen wir nicht, das sagt Ihre Pflegekasse (Pflegegeld-Auszahlung).

Pflegesachleistung und Pflegegeld 2026, pro Monat
PflegegradPflegesachleistungPflegegeld
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Wie lange sind Sie an das Verhältnis gebunden?

An das gewählte Verhältnis sind Sie 6 Monate gebunden.

Tagespflege und Nachtpflege kommen oben drauf

Die Tagespflege bekommen Sie zusätzlich. Sie wird nicht auf das Pflegegeld oder die Sachleistung angerechnet.

Tages- und Nachtpflege 2026, pro Monat
PflegegradTages- und Nachtpflege
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Quelle: § 41 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Umwandlung der Sachleistung in Alltagshilfe

Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags können für anerkannte Alltagshilfen (z. B. Haushaltshilfe-Angebote) genutzt werden. In der Kombileistung zählt das als genutzte Sachleistung und kürzt das Pflegegeld entsprechend. Eine vorherige Antragstellung ist nicht nötig, Belege brauchen Sie. Auch wer den Umwandlungsanspruch nutzt, muss die Beratungsbesuche abrufen. Der Entlastungsbetrag läuft unabhängig davon. Mehr dazu unter Haushaltshilfe bei Pflegegrad.

Kombination und Kurzzeitpflege

Wie das Pflegegeld in der Kurzzeitpflege weiterläuft, auch bei Kombileistung, erklärt Kurzzeitpflege.

Geplant für 2027 geplant

Laut Kabinettsentwurf (30.09.2026) bleibt die Kombinationsleistung. Das Sachleistungsbudget soll Pflegegrad 2: 890 €, Pflegegrad 3: 1.590 €, Pflegegrad 4: 2.090 €, Pflegegrad 5: 2.530 € betragen; das Pflegegeld „im Umfang eines Entlastungsbudgets“ 380 €, 630 €, 890 €, 1.080 €. Die 6-Monats-Bindung soll im Gesetzestext bleiben. Die Tagespflege soll weiter ohne Anrechnung zusätzlich möglich sein. Die Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistung für Alltagshilfen soll wegfallen geplant. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Mehr unter Pflegereform 2027.

Grenzen

Der Rechner liefert eine Schätzung, keine Entscheidung. Den Anteil und das anteilige Pflegegeld legt Ihre Pflegekasse fest.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?

Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sie Sachleistungen in Anspruch genommen haben. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Quelle: § 38 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Wie lange gilt das gewählte Verhältnis von Geld und Sachleistung?

Sie sind 6 Monate daran gebunden. Quelle: § 38 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Wird die Tagespflege auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet?

Nein. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Sachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung nutzen, ohne dass etwas angerechnet wird. Quelle: § 41 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Was bedeutet die Umwandlung der Sachleistung für die Kombination?

Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags können für anerkannte Alltagshilfen verwendet werden. In der Kombinationsleistung gilt das als genutzte Sachleistung und kürzt das Pflegegeld entsprechend. Quelle: § 45a Abs. 4 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Quellen

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Impressum