Kurzzeitpflege: Dauer, Kosten und Eigenanteil berechnen

Stand: 17.10.2026 · geltendes Recht 2026

Geben Sie Pflegegrad, Tage und die Preise der Einrichtung ein. Sie sehen, was die Pflegekasse zahlt, was Sie selbst tragen und was vom Jahresbetrag bleibt.

Annahmen des Rechners

Kurz gesagt

Kurzzeitpflege gibt es für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht reicht und auch Tagespflege nicht ausreicht. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, also auch bei Pflegegrad 3. Die Pflegekasse zahlt Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege, zusammen mit der Verhinderungspflege höchstens 3.539 € pro Kalenderjahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst.

Mit dem Rechner oben sehen Sie, was bei Ihren Preisen und Ihrer Dauer bleibt. Wie Sie den Antrag stellen, steht unter Pflegegrad beantragen. Zum gemeinsamen Topf mit der Verhinderungspflege siehe Entlastungsbudget und Verhinderungspflege.

Wie lange darf Kurzzeitpflege dauern?

Bis zu 8 Wochen im Jahr. Der Anspruch gilt für Pflegegrad 2 bis 5, auch bei Pflegegrad 3. Die Grenze gilt je Kalenderjahr, nicht je Aufenthalt.

Voraussetzung: Die häusliche Pflege geht zeitweise, noch nicht oder nicht im nötigen Umfang, und Tagespflege reicht nicht. Zwei typische Fälle, die das Gesetz nennt, sind eine Übergangszeit nach dem Krankenhaus oder eine Krisensituation. Der Gemeinsame Jahresbetrag verfällt am Jahresende, er wird nicht übertragen.

Was zahlt die Pflegekasse, was zahle ich selbst?

Die Pflegekasse zahlt Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege, zusammen mit der Verhinderungspflege höchstens 3.539 € pro Kalenderjahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen. Quellen: Verbraucherzentrale und Pflegewegweiser NRW.

Die Einrichtung muss Ihnen nach dem Aufenthalt eine Übersicht geben, welcher Betrag aus dem Jahresbetrag abgerechnet wird. In begründeten Einzelfällen ist Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe möglich. Ist das Entgelt nicht aufgeschlüsselt, werden 60 % bezuschusst.

Was kostet Kurzzeitpflege?

Das hängt von der Einrichtung ab; einen amtlichen Durchschnittspreis haben wir nicht gefunden. Als Rechenbeispiel das Beispiel des Landesportals NRW (18 Tage, Pflegegrad 2): Pflegesatz 83 € pro Tag, Unterkunft 20 €, Verpflegung 15,50 €, Investitionskosten 12 € pro Tag. Das ergibt 855 € Eigenanteil, 1.494 € Pflegesatz insgesamt und 2.045 € Rest des Jahresbetrags.

Das ist ein Rechenbeispiel, keine Statistik. Fragen Sie die Einrichtung nach ihren Preisen und setzen Sie sie im Rechner ein.

Entlastungsbetrag für den Eigenanteil

Ihre Eigenanteile in der Kurzzeitpflege (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) können Sie sich gegen Beleg aus dem Entlastungsbetrag (131 € im Monat) erstatten lassen. Was bis Jahresende nicht genutzt ist, können Sie noch bis 30. Juni des Folgejahres verwenden.

Pflegegrad 1 oder gar kein Pflegegrad

Antrag vorab

Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag und ab Antragstellung. Wie das geht, steht unter Pflegegrad beantragen.

Pflegegeld während der Kurzzeitpflege

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt, bis zu 8 Wochen im Jahr. Bei Kombileistung ist es das halbe anteilige Pflegegeld. Wann das Geld kommt und wie die übrigen Monate laufen, steht unter Pflegegeld-Auszahlung.

Geplant für 2027 geplant

Laut Kabinettsentwurf (30.09.2026) soll der Gemeinsame Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege entfallen. Die Kurzzeitpflege soll dann aus dem Überbrückungsbudget bezahlt werden. Es soll für Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich 2.285 € im Jahr betragen. Die Kurzzeitpflege soll nach dem Entwurf weiter bis zu 8 Wochen im Jahr möglich sein. Eine Akut-Kurzzeitpflege in pflegerischen Akutsituationen ist erst ab 01.01.2028 geplant. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

Mehr dazu unter Verhinderungspflege 2027 und Pflegereform 2027.

Grenzen

Der Rechner liefert eine Schätzung und prüft nicht, wie viele Tage Sie in diesem Jahr schon hatten. Was die Kasse übernimmt, steht im Bescheid und in der Übersicht der Einrichtung. Beratung: Pflegekasse und Pflegestützpunkt.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Kurzzeitpflege dauern?

Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr. Das gilt für alle Pflegegrade ab 2, also auch bei Pflegegrad 3. Quelle: § 42 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Was zahlt die Pflegekasse bei Kurzzeitpflege und was zahle ich selbst?

Die Pflegekasse zahlt Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege, zusammen mit der Verhinderungspflege höchstens 3.539 € pro Kalenderjahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Quelle: § 42 und § 42a SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Kann ich den Eigenanteil aus dem Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja, Eigenanteile wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können Sie sich gegen Beleg aus dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat erstatten lassen. Quelle: § 45b SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Gibt es Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad?

Mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Kurzzeitpflege nach § 42, Sie können aber den Entlastungsbetrag nutzen. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung die Kurzzeitpflege zahlen, wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht. Quelle: § 39c SGB V, geprüft 17. Oktober 2026.

Muss ich die Kurzzeitpflege vorher beantragen?

Stellen Sie den Antrag vor Beginn bei der Pflegekasse. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag und ab Antragstellung. Quelle: § 33 SGB XI und Verbraucherzentrale, geprüft 17. Oktober 2026.

Wird mein Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?

Zur Hälfte, bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr. Quelle: § 37 Abs. 2 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Quellen

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Impressum