Verhinderungspflege 2027: abgeschafft? Rechner für den Rest 2026 und was 2027 bleibt

Stand: 03.10.2026 · Werte 2026 geltendes Recht, 2027 geplant (Kabinettsentwurf PNOG)

Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform vom 30.09.2026 soll die Verhinderungspflege ab 1. Januar 2027 als eigene Leistung entfallen. Beschlossen ist das noch nicht: Bundestag und Bundesrat stehen aus. Sicher ist: Der Jahresbetrag 2026 von 3.539 € verfällt am 31.12.2026. Der Rechner zeigt, was Ihnen 2026 noch zusteht und was nach dem Entwurf 2027 für dieselbe Vertretung bliebe.

Fristen: was bis 31.12.2026 wichtig ist

Verhinderungspflege 2026: so viel zahlt die Pflegekasse

Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Seit 1.7.2025 gibt es keine Vorpflegezeit mehr. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Topf, den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI; was „Entlastungsbudget“ heute und 2027 bedeutet, mit Pflegegeld-Tabelle). Was für Kurzzeitpflege verbraucht ist, fehlt der Verhinderungspflege.

Höchstbeträge 2026 je Kalenderjahr und Pflegegeld-Kürzung bei 14 Tagen am Stück
PflegegradVertretung durch Angehörige (2 × Pflegegeld)Andere Personen oder PflegedienstPflegegeld-Kürzung bei 14 Tagen
Pflegegrad 2694 €3.539 €69,40 €
Pflegegrad 31.198 €3.539 €119,80 €
Pflegegrad 41.600 €3.539 €160 €
Pflegegrad 51.980 €3.539 €198 €

Ab 2027: was nach dem Kabinettsentwurf bleibt geplant (Kabinettsentwurf PNOG)

Der Entwurf ersetzt § 39 (Verhinderungspflege) durch das Überbrückungsbudget und streicht den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a). Die Begründung sagt: „Die Verhinderungspflege ist nun keine eigenständige Leistung mehr.“ Für eine geplante Vertretung zu Hause, etwa im Urlaub, gibt es keinen eigenen Topf und keine Erstattung mehr. Bezahlt wird sie aus:

Das neue Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr (Pflegegrad 2 bis 5) ist für Kurzzeitpflege und für Akutsituationen gedacht, also unvorhersehbare Ausfälle. Ein geplanter Urlaub ist keine Akutsituation. Über das Überbrückungsbudget geht Urlaub nur als Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Dabei läuft die Hälfte des Pflegegeldes weiter.

Beispiel: Pflegedienst vertritt 14 Tage für 1.500 €, 2026 und 2027 im Vergleich
Pflegegrad2026: mehr von der Kasse als im normalen Monat2027: Sachleistungsbudget je Monat geplant (Kabinettsentwurf PNOG)2027: Pflegegeld im Urlaubsmonat geplant (Kabinettsentwurf PNOG)2027: mehr von der Kasse als im normalen Monat geplant (Kabinettsentwurf PNOG)
Pflegegrad 21.430,60 €890 €0 €510 €
Pflegegrad 31.380,20 €1.590 €35,66 €905,66 €
Pflegegrad 41.340 €2.090 €251,24 €861,24 €
Pflegegrad 51.302 €2.530 €439,68 €859,68 €

Bei Pflegegrad 2 reicht das Sachleistungsbudget nicht für 1.500 €: 610 € zahlen Sie dann selbst, und das Pflegegeld fällt in dem Monat ganz weg. Offen ist, wie die Kassen bei einem einzelnen Urlaubsmonat die 6-Monats-Bindung an die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung anwenden (§ 38 SGB XI). Die Rechnung nimmt an, dass die Vertretung in einen Kalendermonat fällt.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3, Tochter fährt 2 Wochen in den Urlaub

Die Tochter pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) und ist 14 Tage am Stück weg, alles im selben Monat. 2026 wurde noch nichts aus dem Jahresbetrag genutzt.

2026 (geltendes Recht)

2027 geplant (Kabinettsentwurf PNOG)

Was der Entwurf offen lässt

Häufige Fragen

Wird die Verhinderungspflege 2027 abgeschafft?

Sie soll nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ab 1.1.2027 als eigene Leistung entfallen. Das ist ein Entwurf, kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat können ihn noch ändern.

Ist die Abschaffung schon beschlossen?

Nein. Beschlossen hat das Bundeskabinett am 30.09.2026 nur den Gesetzentwurf. Termine für Bundestag und Bundesrat stehen noch nicht fest (Stand 03.10.2026).

Was ändert sich 2027 bei der Verhinderungspflege (Pflegereform 2027)?

Geplant: Der Jahresbetrag von 3.539 € und die Erstattung für eine Vertretung zu Hause fallen weg. Dafür steigen Pflegegeld und Sachleistung, und das Pflegegeld läuft während einer Vertretung zu Hause ungekürzt weiter. Für Kurzzeitpflege und akute Ausfälle gibt es das Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr. Die anderen Änderungen stehen auf Pflegereform 2027.

Verhinderungspflege 2027 durch eine Privatperson: geht das noch?

Vertreten darf Sie natürlich weiter, wer Sie möchten. Nach dem Entwurf erstattet die Pflegekasse dafür aber nichts mehr, weder bei Angehörigen noch bei Nachbarn. Sie bezahlen die Person aus dem Pflegegeld. Nur wenn sie als Nachbarschaftshilfe anerkannt ist, kommen bis 175 € im Monat aus dem Sozialraumbudget dazu.

Wie viel Verhinderungspflege gibt es 2027 bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?

Nach dem Entwurf keinen eigenen Betrag mehr, also 0 €. 2026 sind es bei beiden Pflegegraden bis 3.539 €, für Angehörige bis 694 € (Pflegegrad 2) bzw. 1.198 € (Pflegegrad 3). Ab 2027 steigt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 auf 380 € und bei Pflegegrad 3 auf 630 € im Monat. Daraus soll auch die Urlaubsvertretung bezahlt werden.

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend abrechnen?

Ja, aber nur innerhalb der Frist in § 39 SGB XI: bis zum Ende des Jahres nach der Ersatzpflege. Für Ersatzpflege in 2025 heißt das: Antrag mit Belegen bis 31.12.2026. Für Ersatzpflege in 2026 nach geltendem Recht bis Ende 2027; der Entwurf regelt das nicht ausdrücklich, deshalb besser sofort einreichen. Die allgemeine Verjährung von vier Jahren hilft hier nicht, weil diese kürzere Antragsfrist gilt.

Verfällt der Rest der Verhinderungspflege 2026?

Ja. Der Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr, einen Übertrag ins nächste Jahr gibt es nicht. Das galt schon vor der Reform. Ersatzpflege bis 31.12.2026 durchführen, Belege sofort einreichen.

Gibt es eine Petition gegen die Abschaffung?

Ja. Auf openPetition läuft seit 13.06.2026 die Petition „Stoppt die Abschaffung der Verhinderungspflege 2027 – Entlastung für pflegende Angehörige sichern“, gerichtet an das Bundesgesundheitsministerium, den Bundestag und den Bundesrat, Laufzeit bis 13.12.2026. Am 03.10.2026 hatte sie 25.936 von 30.000 angestrebten Unterschriften (Petition auf openPetition). Eine Online-Petition ist rechtlich nicht bindend. Eine offizielle Petition beim Bundestag zu diesem Thema haben wir nicht gefunden.

Gilt das auch bei der AOK?

Ja. Die Regeln stehen im SGB XI und gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen gleich, auch für die AOK. Die Kassen informieren meist erst ausführlich, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Die AOK führt in ihrer Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren noch keine Termine für Bundestag und Bundesrat.

Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nein. Ein Antrag vorab ist nicht nötig (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Seit 1.7.2025 gibt es auch keine Vorpflegezeit mehr. Sie reichen die Kosten danach mit Belegen bei der Pflegekasse ein.

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Quellen

Keine Rechtsberatung; Berechnung ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Impressum