Haushaltshilfe mit Pflegegrad: Wie viele Stunden zahlt die Pflegekasse?
Stand: 28.09.2026 · geltendes Recht 2026
Mit jedem Pflegegrad gibt es bis zu 131 € im Monat für eine anerkannte Haushaltshilfe (Entlastungsbetrag). Bei 35 € pro Stunde sind das etwa 3,7 Stunden im Monat. Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % der Pflegesachleistung dazunehmen.
Stunden pro Monat mit 131 €
Der Entlastungsbetrag gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5, wenn die Pflege zu Hause stattfindet (§ 45b SGB XI). So viele Stunden ergeben sich daraus:
| Stundensatz | Stunden im Monat | Stunden pro Woche |
|---|---|---|
| 30 € pro Stunde | 4,4 | 1,0 |
| 35 € pro Stunde | 3,7 | 0,9 |
| 40 € pro Stunde | 3,3 | 0,8 |
Das reicht für etwa eine Stunde Putzen oder Einkaufen pro Woche. Mehr geht mit dem Umwandlungsanspruch oder mit günstigerer Nachbarschaftshilfe.
Mehr Stunden ab Pflegegrad 2: der Umwandlungsanspruch
Wer ab Pflegegrad 2 keinen oder nur wenig Pflegedienst nutzt, kann bis zu 40 % der Pflegesachleistung für anerkannte Alltagshilfen verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Die Pflegesachleistung beträgt bei Pflegegrad 2 796 € und bei Pflegegrad 3 1.497 € im Monat.
| Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € |
| + 40 % der Sachleistung | 318,40 € | 598,80 € |
| Zusammen im Monat | 449,40 € | 729,80 € |
| Stunden im Monat | 12,8 | 20,9 |
| Stunden pro Woche | 3,0 | 4,8 |
| Pflegegeld sinkt um | 138,80 € | 239,60 € |
Der Haken: Die umgewandelte Summe zählt wie genutzte Sachleistung. Das Pflegegeld (347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3) sinkt deshalb um denselben Anteil (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Die Umwandlung lohnt sich, wenn die Haushaltshilfe Sie mehr entlastet als das Pflegegeld. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob sie dafür einen kurzen Antrag möchte.
Wer bezahlt werden kann: nur anerkannte Anbieter
- Anerkannte Alltagshilfen: Das Geld gibt es nur für Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind (§ 45a SGB XI). Eine privat angestellte Putzhilfe oder eine Firma ohne Anerkennung zählt nicht.
- Pflegedienste: Auch ein zugelassener Pflegedienst kann den Haushalt übernehmen und über den Entlastungsbetrag abrechnen. Ab Pflegegrad 2 gilt das nicht für Hilfe bei der Körperpflege.
- Nachbarschaftshilfe: Nachbarn, Bekannte oder entfernte Verwandte können in vielen Bundesländern anerkannt werden, oft nach einem kurzen Kurs. Die Regeln und der erlaubte Stundensatz sind je Bundesland verschieden. In Nordrhein-Westfalen halten die Pflegekassen 5 bis 10 € pro Stunde für angemessen, in Berlin sind es höchstens 8 €.
Was kostet eine Stunde?
Anerkannte Dienste dürfen nicht beliebig viel verlangen. In Berlin liegt die Obergrenze für Hilfe im Haushalt bei 35,50 € pro Stunde (Stand November 2025), in Nordrhein-Westfalen bei bis zu 38 € pro Stunde (seit 1.1.2025). Der Rechner nimmt deshalb 35 € als Vorgabe. Fragen Sie vorab nach dem genauen Preis und nach Anfahrtskosten.
So finden Sie eine Haushaltshilfe
- Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach der Leistungs- und Preisvergleichsliste. Sie muss die anerkannten Angebote in Ihrer Nähe enthalten (§ 7 Abs. 3 SGB XI).
- Oder fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder bei der Pflegeberatung. Die Beratung ist kostenlos.
- Fragen Sie den Anbieter direkt: „Sind Sie nach Landesrecht anerkannt und rechnen Sie über den Entlastungsbetrag ab?“
- Wenn Sie jemanden aus der Nachbarschaft kennen: Fragen Sie bei der Pflegekasse, was in Ihrem Bundesland für die Anerkennung nötig ist.
Abrechnung: Was die Pflegekasse braucht
Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag als Kostenerstattung gegen Beleg. Das geht auf zwei Wegen:
- Sie zahlen selbst und reichen die Rechnung ein. Die Pflegekasse überweist Ihnen das Geld.
- Abtretung: Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen dann nichts vorstrecken, können das Geld aber nicht mehr frei auf andere Anbieter verteilen. Die Abtretung lässt sich schriftlich widerrufen.
Auf der Rechnung sollten stehen: Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, Name des anerkannten Anbieters, Datum und Art der Hilfe, die Stunden und der Stundensatz.
Nicht genutztes Geld: Übertrag bis 30. Juni
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat verbraucht werden. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht nutzen, können Sie bis zum 30. Juni des folgenden Jahres ausgeben (§ 45b Abs. 1 SGB XI: Übertrag „in das folgende Kalenderhalbjahr“). Danach verfällt der Rest. Den Stand Ihres Guthabens nennt Ihnen die Pflegekasse.
Pflegegrad 1 ab 2027
Nach dem Entwurf zur Pflegereform soll Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr bekommen, bisher 131 € im Monat Entwurf. Beschlossen ist das noch nicht: Was die Streichung für Pflegegrad 1 bedeuten würde und alle geplanten Änderungen der Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 2?
Aus dem Entlastungsbetrag von 131 € etwa 3,7 Stunden im Monat bei 35 € pro Stunde. Mit dem Umwandlungsanspruch kommen bis zu 318,40 € dazu, zusammen etwa 12,8 Stunden im Monat. Dafür sinkt das Pflegegeld.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 3?
Ebenfalls etwa 3,7 Stunden aus dem Entlastungsbetrag. Mit Umwandlung sind bis zu 729,80 € im Monat möglich, bei 35 € also etwa 20,9 Stunden.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?
Ja, den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gibt es auch bei Pflegegrad 1. Eine Umwandlung ist nicht möglich, weil es bei Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistung gibt. Nach dem Entwurf für 2027 soll der Betrag bei Pflegegrad 1 wegfallen.
Kann ich meine private Putzhilfe über die Pflegekasse bezahlen?
Nur wenn sie nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt ist, zum Beispiel als Nachbarschaftshilfe. Ohne Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht.
Muss ich die Haushaltshilfe beantragen?
Den Entlastungsbetrag gibt es mit dem Pflegegrad automatisch, Sie reichen nur die Rechnungen ein. Für die Umwandlung der Sachleistung fragen Sie am besten vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.
Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgegeben werden. Für umgewandelte Sachleistung gilt das nicht: Sie zählt nur im jeweiligen Monat.
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Quellen
- SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag (131 €, Kostenerstattung, Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr)
- SGB XI § 45a: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung nach Landesrecht, Umwandlung bis 40 %
- SGB XI § 36: Pflegesachleistung
- SGB XI § 38: Kombinationsleistung
- SGB XI § 7: Leistungs- und Preisvergleichsliste
- Verbraucherzentrale Berlin: So nutzen Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag richtig (Stundensätze Berlin, Übertrag bis Ende Juni)
- Verbraucherzentrale NRW: Alltagshilfe in NRW (Stundensätze, Nachbarschaftshilfe, Abtretung)
- BMG: Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf)