Pflege-Pauschbetrag 2026: Bekomme ich ihn und wie viel bringt er?
Stand: 17.10.2026 · geltendes Recht 2026
Der Pflege-Pauschbetrag beträgt pro Jahr 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Ob Sie ihn bekommen, prüft der Check. Fünf Angaben genügen: Pflegegrad, Zahl der Pflegenden, Einnahmen für die Pflege, Wohnort und auf Wunsch Ihr Steuersatz. Sie sehen den Betrag und eine grobe Ersparnis.
Annahmen des Checks
- Der Check setzt voraus, dass Sie die Pflege persönlich in Ihrer Wohnung oder der Wohnung der gepflegten Person durchführen.
- Die Ersparnis ist der Anteil mal Ihr Grenzsteuersatz. Eine grobe Schätzung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Der Check nimmt den Pflegegrad, den Sie wählen. Bei wechselndem Pflegegrad im Jahr zählt der höchste im Kalenderjahr festgestellte Grad, siehe § 33b Abs. 6 EStG, geprüft 17. Oktober 2026.
- Tatsächliche Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, geprüft 17. Oktober 2026; ob das im Einzelfall möglich ist, entscheidet das Finanzamt.
- Regelung nach § 33b Abs. 6 EStG, gesetze-im-internet.de, geprüft 17. Oktober 2026.
Kurz gesagt
Der Pflege-Pauschbetrag ist ein Pauschbetrag in der Steuererklärung für Menschen, die eine pflegebedürftige Person pflegen: Pflegegrad 2 bringt 600 €, Pflegegrad 3 1.100 €, Pflegegrad 4 oder 5 1.800 € im Jahr. Sie bekommen ihn, wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten, persönlich pflegen und die Wohnung in der EU oder im EWR liegt. Pflegen mehrere Personen dieselbe Person, wird er geteilt.
Mit dem Check oben sehen Sie Ihren Betrag und eine grobe Ersparnis. Ob das Pflegegeld selbst Steuern kostet, klärt Ist Pflegegeld steuerpflichtig? Wie Sie den Pflegegrad beantragen, steht unter Pflegegrad beantragen.
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?
| Pflegegrad | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 € |
| Hilflos, auch ohne Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 € |
Bei Hilflosigkeit (im Alltag als „Merkzeichen H“ bekannt) gibt es den Betrag für Pflegegrad 4 oder 5, aber nicht zusätzlich den für Pflegegrad 2 oder 3. Pflegegrad 1 hat keinen Pauschbetrag: Das Gesetz nennt nur die Pflegegrade 2 bis 5 und hilflose Personen. Leistungen je Grad: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5.
Wer bekommt den Pauschbetrag?
Sie bekommen den Pauschbetrag, wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten, die Pflege persönlich übernehmen und in Ihrer Wohnung oder der Wohnung der gepflegten Person pflegen. Die Wohnung muss in der EU oder im EWR liegen.
Im Gesetz steht nicht „unentgeltlich“, sondern „keine Einnahmen im Kalenderjahr“. Voraussetzung ist außerdem die Identifikationsnummer der gepflegten Person in der Steuererklärung.
Pauschbetrag trotz Pflegegeld?
- Eltern eines Kindes mit Behinderungen: Das Pflegegeld für das Kind schadet nicht.
- Ob Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person an Sie weitergibt, für den Pauschbetrag als Einnahme zählt, steht nicht im Gesetzestext. Wer für die Pflege Geld vom Pflegebedürftigen bekommt, sollte vorab beim Finanzamt oder Steuerberater klären, ob der Pauschbetrag noch möglich ist.
Ob das Pflegegeld selbst steuerpflichtig ist, steht unter Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Mehrere Pflegende
Pflegen mehrere Personen dieselbe Person, wird der Pauschbetrag durch die Zahl der Pflegenden geteilt. Geteilt wird nach der Zahl der Pflegepersonen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen. Der Check teilt zu gleichen Teilen.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Der Pauschbetrag ersetzt den Abzug tatsächlicher Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung. Beides gleichzeitig für dieselben Aufwendungen geht nach unserer Lesart nicht. Die zumutbare Belastung greift beim Abzug tatsächlicher Kosten, nicht beim Pauschbetrag.
Wechselt der Pflegegrad im Jahr?
Wurde der Pflegegrad im Jahr erstmals festgestellt, geändert oder fiel er weg, zählt der höchste Pflegegrad dieses Jahres. Es gelten volle Jahresbeträge, nicht zeitanteilig.
Wie viel spart der Pauschbetrag?
Die Formel: Anteil mal Grenzsteuersatz, eine grobe Schätzung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Check rechnet mit Ihren Werten. Bei einem Steuersatz von 0 Prozent spart er nichts.
Wo tragen Sie den Pauschbetrag ein?
In der Einkommensteuererklärung. Dort geben Sie auch die Identifikationsnummer der gepflegten Person an. Prüfen Sie im aktuellen Formular oder in Ihrer Steuersoftware, wo der Pflege-Pauschbetrag abgefragt wird.
Änderungen später
Der Gesetzgeber will die Regelung ab Ende 2026 überprüfen. Beträge können sich später ändern.
Grenzen
Das ist eine grobe Orientierung, keine Steuerberatung. Ob die Pflege als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt. Entscheidend sind Ihr Einkommensteuerbescheid und die Auskunft Ihres Finanzamts oder Steuerberaters.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?
Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 € pro Jahr. Dieselben 1.800 € gelten, wenn die gepflegte Person hilflos ist, auch ohne Pflegegrad 4 oder 5. Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, geprüft 17. Oktober 2026.
Bekomme ich den Pflege-Pauschbetrag trotz Pflegegeld?
Eltern eines Kindes mit Behinderungen: Das Pflegegeld für das Kind zählt nicht als Einnahme. Bei Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person an Sie weitergibt, nennt das Gesetz keine Regel. Klären Sie vorab beim Finanzamt oder Steuerberater, ob der Pauschbetrag noch möglich ist. Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, geprüft 17. Oktober 2026.
Was gilt, wenn mehrere Personen pflegen?
Der Pauschbetrag wird durch die Zahl der Pflegenden geteilt, bei denen die Voraussetzungen vorliegen. Quelle: § 33b Abs. 6 Satz 9 EStG, geprüft 17. Oktober 2026.
Wo trage ich den Pflege-Pauschbetrag ein?
In der Einkommensteuererklärung. Dort müssen Sie die Identifikationsnummer der gepflegten Person angeben, sonst gibt es den Pauschbetrag nicht. Die genaue Zeile nennen wir nicht; prüfen Sie sie im aktuellen Formular. Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, geprüft 17. Oktober 2026.
Welcher Pflegegrad zählt, wenn er sich im Jahr ändert?
Der höchste Pflegegrad, der im Kalenderjahr festgestellt war. Es gibt volle Jahresbeträge, nicht zeitanteilig. Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, geprüft 17. Oktober 2026.
Quellen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Finanzamts. Impressum