Rentenerhöhung 2027: 4,4 % Prognose – was netto übrig bleibt
Stand: 30.09.2026 · alle Zahlen für 2027 sind Prognosen
Aktuell (Stand 30.09.2026)
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erwartet für den 1. Juli 2027 eine Rentenerhöhung von 4,4 % Prognose. Grundlage ist die Frühjahrsschätzung 2026. Die nächste Schätzung kommt mit dem Rentenversicherungsbericht 2026, der bis zum 30.11.2026 vorliegen muss. Diese Seite wird dann aktualisiert. Beschlossen wird die Erhöhung erst im Frühjahr 2027.
Wie viel von der Erhöhung nach Krankenkasse, Pflegeversicherung und Steuer auf dem Konto ankommt, zeigen der Rechner und die Tabelle unten. Gerechnet wird mit dem Steuertarif und den Beitragssätzen von 2026, weil die für 2027 noch nicht feststehen.
Tabelle: Rentenerhöhung 2027 netto pro Monat
So viel wären es bei 4,4 % Prognose für Bruttorenten von 500 bis 3.000 €. Alle Werte gelten für die Annahmen unter der Tabelle und sind Prognosen.
| Bruttorente heute | Mehr brutto | Mehr Auszahlung | Mehr netto (nach Steuer) |
|---|---|---|---|
| 500 € | 22 € | 19,28 € | 19,28 € |
| 600 € | 26,40 € | 23,14 € | 23,14 € |
| 700 € | 30,80 € | 26,99 € | 26,99 € |
| 800 € | 35,20 € | 30,85 € | 30,85 € |
| 900 € | 39,60 € | 34,70 € | 34,70 € |
| 1.000 € | 44 € | 38,57 € | 38,57 € |
| 1.100 € | 48,40 € | 42,42 € | 42,42 € |
| 1.200 € | 52,80 € | 46,28 € | 46,28 € |
| 1.300 € | 57,20 € | 50,13 € | 50,13 € |
| 1.400 € | 61,60 € | 53,99 € | 53,99 € |
| 1.500 € | 66 € | 57,84 € | 55,59 € |
| 1.600 € | 70,40 € | 61,71 € | 52,29 € |
| 1.700 € | 74,80 € | 65,57 € | 54,65 € |
| 1.800 € | 79,20 € | 69,42 € | 56,84 € |
| 1.900 € | 83,60 € | 73,27 € | 58,85 € |
| 2.000 € | 88 € | 77,13 € | 60,71 € |
| 2.100 € | 92,40 € | 80,98 € | 62,57 € |
| 2.200 € | 96,80 € | 84,85 € | 64,60 € |
| 2.300 € | 101,20 € | 88,70 € | 67,11 € |
| 2.400 € | 105,60 € | 92,56 € | 69,81 € |
| 2.500 € | 110 € | 96,41 € | 72,50 € |
| 2.600 € | 114,40 € | 100,27 € | 75,02 € |
| 2.700 € | 118,80 € | 104,12 € | 77,62 € |
| 2.800 € | 123,20 € | 107,98 € | 80,15 € |
| 2.900 € | 127,60 € | 111,84 € | 82,75 € |
| 3.000 € | 132 € | 115,70 € | 85,28 € |
Annahmen: Rentenbeginn 2015, Westdeutschland, alleinstehend, Kinder (normaler Pflegebeitrag), Zusatzbeitrag im Durchschnitt (2,9 %), Steuertarif und Beitragssätze von 2026, Erhöhung 4,4 % Prognose. „Mehr Auszahlung“ ist der Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. „Mehr netto“ zieht zusätzlich die Einkommensteuer ab, umgelegt auf einen Monatsdurchschnitt: Die Steuer wird nicht von der Rente abgezogen, sondern einmal im Jahr festgesetzt.
Wer wenig Rente hat, zahlt meist keine Einkommensteuer. Dann ist „mehr netto“ gleich „mehr Auszahlung“. Wo die Rente gerade in die Steuerpflicht hineinwächst, kostet die Erhöhung zusätzlich Steuer. Deshalb bleibt bei einer etwas höheren Rente manchmal weniger von der Erhöhung übrig. Ihre Werte können abweichen, wenn Sie andere Einkünfte haben, verheiratet sind oder einen anderen Rentenbeginn haben. Den Fall mit Ihren Angaben rechnet der Rechner oben. Für das ganze Bild von brutto bis netto gibt es den Rente-netto-Rechner.
Wann kommt die Rentenerhöhung 2027?
- Bis 01.11.2026: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 wird bekannt gegeben. Auf die Rente wirkt eine Änderung mit zwei Monaten Verzögerung (§ 247 Satz 3 SGB V): Ändert sich der Beitrag im Januar, gilt er für Rentner ab März.
- Bis 30.11.2026: Der Rentenversicherungsbericht 2026 liegt vor, mit einer neuen Schätzung der Erhöhung.
- Etwa März oder April 2027: Die Bundesregierung beschließt die Rentenanpassung per Verordnung, danach stimmt der Bundesrat zu. Erst dann steht der genaue Prozentsatz fest.
- 01.07.2027: Die Erhöhung wird wirksam.
Wie hoch fällt die Erhöhung aus?
Die Prognose liegt bei 4,4 % Prognose (Quelle: DRV, Frühjahrsschätzung 2026). Zum Vergleich die letzten Jahre. Seit 2023 gibt es einen einheitlichen Rentenwert für West und Ost.
| Jahr | Erhöhung |
|---|---|
| 2027 Prognose | 4,4 % |
| 2026 | 4,24 % |
| 2025 | 3,74 % |
| 2024 | 4,57 % |
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2026 42,52 € (davor 40,79 €). Die Erhöhung 2027 wird auf diesen Wert aufgeschlagen. Der Rentenversicherungsbericht im November kann die Prognose nach oben oder unten ändern.
Warum netto weniger ankommt
- Krankenversicherung: Rentner zahlen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 % insgesamt) plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 %. Die Rentenversicherung zahlt die andere Hälfte.
- Pflegeversicherung: Den Beitrag von 3,6 % zahlen Rentner allein. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Punkten, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen weniger. Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform soll der Zuschlag für Kinderlose ab 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte steigen geplant; der Rechner nutzt noch die 0,6.
- Einkommensteuer: Der steuerfreie Anteil der Rente (Rentenfreibetrag) wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben. Jede spätere Erhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Ob Sie tatsächlich Steuer zahlen, hängt von Ihrem gesamten Einkommen ab.
Die Steuer wird nicht von der Rente abgezogen, sondern nach der Steuererklärung festgesetzt. Deshalb rechnen wir sie als Monatsdurchschnitt.
Grundsicherung: Die Erhöhung bringt meist nichts
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, hat von der Rentenerhöhung in der Regel nichts: Die Rente zählt als Einkommen und wird 1:1 angerechnet (§ 82 SGB XII). Mehr Rente bedeutet dann weniger Grundsicherung. Eine Ausnahme gibt es beim Freibetrag für Grundrentenzeiten (§ 82a SGB XII): Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, bekommt einen Teil der Rente anrechnungsfrei. Ob das bei Ihnen greift, sagt das Sozialamt.
Was noch offen ist
- Höhe der Erhöhung: 4,4 % ist eine Schätzung Prognose. Die neue Schätzung kommt im November, der endgültige Wert im Frühjahr 2027.
- Zusatzbeitrag 2027: Der Durchschnittswert wird bis 1. November 2026 bekannt gegeben. Ihre Kasse legt ihren eigenen Beitrag selbst fest. Er kann Ihre Auszahlung senken.
- Steuertarif 2027: Er ist noch nicht beschlossen. Unsere Rechnung nutzt den Tarif von 2026.
- Pflegebeiträge: Das Kabinett hat die Pflegereform am 30.09.2026 als Entwurf beschlossen. Sie sieht ab 2027 für Kinderlose einen höheren Zuschlag vor (0,9 statt 0,6 Punkte). Bundestag und Bundesrat stehen noch aus, deshalb rechnen wir mit den geltenden Sätzen. Mehr zur Pflegereform 2027.
Ihre ganze Rente: von brutto bis netto
Der Rente-netto-Rechner rechnet Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer für Ihre Rente im Detail und zeigt, ob eine Steuererklärung wahrscheinlich nötig ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2027?
Die DRV schätzt sie im Frühjahr 2026 auf 4,4 % Prognose. Der endgültige Wert wird erst im Frühjahr 2027 beschlossen.
Ab wann gilt die Rentenerhöhung 2027?
Sie gilt ab dem 1. Juli 2027. Wann das Geld auf dem Konto ist, hängt von Ihrem Rentenbeginn ab und steht im Rentenbescheid.
Was bleibt von der Erhöhung netto übrig?
Von der Erhöhung gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wer Einkommensteuer zahlt, verliert noch einen Teil. Die Tabelle oben zeigt Beispiele für Renten von 500 bis 3.000 €.
Muss ich auf die Erhöhung Steuern zahlen?
Nur wenn Ihr gesamtes Einkommen so hoch ist, dass Einkommensteuer anfällt. Dann ist die Erhöhung voll steuerpflichtig, weil der Rentenfreibetrag festgeschrieben ist. Bei kleinen Renten fällt meist keine Steuer an.
Steigt mein Krankenkassenbeitrag durch die Erhöhung?
Ja, der Beitrag ist ein Prozentsatz der Rente und steigt mit ihr. Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse kann sich unabhängig davon ändern, für Rentner dann mit zwei Monaten Verzögerung.
Bekomme ich die Erhöhung bei Grundsicherung?
Sie wird auf die Grundsicherung angerechnet, Ihnen bleibt in der Regel nichts. Eine Ausnahme kann der Freibetrag für Grundrentenzeiten sein.
Quellen
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Frühjahrsschätzung 2026 (Prognose für 2027) und Statistikportal „Rentenversicherung in Zeitreihen“ (frühere Erhöhungen)
- EStG § 22: Besteuerung der Renten, festgeschriebener Rentenfreibetrag
- EStG § 32a: Einkommensteuertarif
- SGB V § 247: Beitragssatz der Rentner, Zusatzbeitrag
- SGB XI § 55: Beitragssatz Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag
- SGB XII § 82a: Freibetrag Grundrentenzeiten (Anrechnung der Rente auf die Grundsicherung: § 82 SGB XII)
Unabhängiges Informationsangebot: Alle Werte für 2027 sind Prognosen und ersetzen keine Rechts-, Renten- oder Steuerberatung.