Wann kommt mein Pflegegeld? Auszahlung, Beginn und erster Monat

Stand: 17.10.2026 · geltendes Recht 2026

Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. TK und AOK zahlen nach eigenen Angaben im Voraus, um den Monatswechsel. Tragen Sie Antragsdatum, Eintrittsmonat und Pflegegrad ein. Sie sehen, ab wann Pflegegeld gezahlt wird und was für den ersten Monat anteilig bleibt.

Annahmen des Rechners

Kurz gesagt

Einen gesetzlichen Auszahlungstag für das Pflegegeld gibt es nicht. Wann das Geld kommt, entscheidet die Pflegekasse; die TK und die AOK nennen eigene Termine (siehe unten). Das Pflegegeld gilt ab dem Tag der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen; wurde der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat, gilt es ab dem Ersten des Antragsmonats. Der Rechner oben zeigt Ihren Beginn und den anteiligen ersten Monat.

Wie Sie den Antrag stellen, steht unter Pflegegrad beantragen. Die Höhe je Pflegegrad finden Sie bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. Wann das Geld kommt, entscheidet die Pflegekasse. Das Gesetz sagt auch nicht, ob im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird. Das Pflegegeld wird pro Kalendermonat festgelegt.

Was einzelne Kassen angeben (Verwaltungspraxis, nicht Gesetz):

Für Januar heißt das: Das Pflegegeld für Januar überweist die TK nach eigenen Angaben am letzten Arbeitstag im Dezember. Die AOK zahlt es nach eigenen Angaben am letzten Werktag im Dezember oder am ersten Werktag im Januar. Für andere Kassen nennen wir keinen Termin.

Für andere Kassen und für private Pflegeversicherungen nennen wir keinen Termin. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach. Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person, nicht an die Pflegeperson; sie kann frei darüber verfügen und gibt es in der Regel an die Pflegenden weiter (BMG).

Die Zahlungstermine des Bundesamts für Soziale Sicherung sind nicht Ihr Zahltag

Die Zahlungstermine des Bundesamts für Soziale Sicherung betreffen nur den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen. Sie sagen nichts darüber, wann das Pflegegeld bei Ihnen eingeht.

Quelle: BAS, Finanzausgleich.

Ab wann gibt es Pflegegeld, und gibt es eine Nachzahlung?

Wie wird der erste Monat berechnet?

Besteht der Anspruch nicht den ganzen Monat, wird anteilig gekürzt; der Monat zählt immer mit 30 Tagen. Die Formel: Pflegegeld × verbleibende Tage ÷ 30. Der Rechner oben rechnet es mit Ihrem Datum vor.

Krankenhaus, Reha, Vorsorge und Ausland

Stirbt die pflegebedürftige Person

Stirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld bis zum Ende dieses Monats gezahlt. Was für spätere Monate schon überwiesen wurde, kann die Kasse zurückverlangen.

Pflegegeld und Pflegedienst (Kombination), halbes Pflegegeld bei Ersatzpflege

Wer einen Pflegedienst nutzt, bekommt ein anteiliges Pflegegeld; die Formel steht im Kombinationsleistungs-Rechner. Wann der Rest ausgezahlt wird, sagt Ihre Pflegekasse.

Das halbe Pflegegeld während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erklären Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Beratungsbesuch: Pflicht und Kürzung

Pflicht für Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr; ab Pflegegrad 4 auf Wunsch vierteljährlich. Wer den Beratungsbesuch nicht abruft, riskiert eine Kürzung. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld entzogen werden. Wie hoch die Kürzung ist, legt das Gesetz nicht fest.

Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf eine Beratung je Halbjahr, ohne Pflichtfolge. Welche Nachteile sich aus der Beratungspflicht ergeben, steht unter Nachteile von Pflegegeld.

Geplant für 2027 geplant

Laut Kabinettsentwurf (30.09.2026) soll das Pflegegeld „im Umfang eines Entlastungsbudgets“ gezahlt werden: Pflegegrad 2 380 €, Pflegegrad 3 630 €, Pflegegrad 4 890 €, Pflegegrad 5 1.080 € im Monat. Die Zahlung bis zum Ende des Sterbemonats und die Rechnung mit 30 Tagen pro Monat sollen unverändert bleiben. Das halbe Pflegegeld soll nur noch bei Kurzzeitpflege und Akut-Sachleistung weitergezahlt werden. Ab dem 01.01.2029 soll eine Pflegebegleitung den Beratungsbesuch ersetzen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Mehr unter Pflegereform 2027.

Grenzen

Der Rechner liefert eine Schätzung, keine Entscheidung. Beginn, Betrag und Zahltag legt Ihre Pflegekasse fest. Beratung bei Fragen: Pflegekasse und Pflegestützpunkt.

Häufige Fragen

Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. Wann das Geld kommt, entscheidet die Pflegekasse. Nach Angaben der TK überweist sie am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat, nach Angaben der AOK zahlt sie im Voraus am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. Quelle: TK und AOK, geprüft 17. Oktober 2026.

Wird das Pflegegeld im Voraus oder im Nachhinein gezahlt?

Das Gesetz regelt das nicht; § 37 SGB XI nennt weder Zahltag noch Vorauszahlung. Für TK und AOK nennen die Kassen Zahlung im Voraus. Für andere Kassen und private Pflegeversicherungen nennen wir keinen Termin. Quelle: § 37 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Es gibt das Pflegegeld ab dem Tag der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Haben Sie den Antrag erst in einem späteren Monat gestellt als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat, zählt der Erste des Antragsmonats. Die erste Überweisung nach dem Bescheid kann die Nachzahlung enthalten. Quelle: § 33 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus oder in der Reha?

Bei Krankenhaus, Reha oder Vorsorge läuft das Pflegegeld die ersten 8 Wochen weiter. Danach ruht es, außer im Arbeitgebermodell. Im EU-Ausland, EWR und in der Schweiz ruht es bei einem Aufenthalt dort nicht. Quelle: § 34 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Gibt es das Pflegegeld auch im Sterbemonat?

Ja, bis zum Ende des Monats, in dem die pflegebedürftige Person gestorben ist. Was für spätere Monate schon überwiesen wurde, kann die Kasse zurückverlangen. Quelle: § 37 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.

Sind die Zahlungstermine des BAS der Tag, an dem mein Pflegegeld kommt?

Nein. Die Termine des Bundesamts für Soziale Sicherung betreffen nur den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen. Sie sagen nichts darüber, wann das Pflegegeld bei Ihnen eingeht. Quelle: BAS, Finanzausgleich, geprüft 17. Oktober 2026.

Quellen

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Impressum