Wann kommt mein Pflegegeld? Auszahlung, Beginn und erster Monat
Stand: 17.10.2026 · geltendes Recht 2026
Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. TK und AOK zahlen nach eigenen Angaben im Voraus, um den Monatswechsel. Tragen Sie Antragsdatum, Eintrittsmonat und Pflegegrad ein. Sie sehen, ab wann Pflegegeld gezahlt wird und was für den ersten Monat anteilig bleibt.
Annahmen des Rechners
- Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der Rechtslage im Stand dieser Seite; die Pflegekasse legt Beginn und Betrag im Bescheid fest.
- Ein Antrag am letzten Tag eines langen Monats wird wie ein Antrag am dreißigsten Tag gerechnet: ein Tag Pflegegeld. Das Gesetz setzt den Monat mit 30 Tagen an; wie Kassen den einunddreißigsten Tag behandeln, ist nicht belegt.
- Im Februar rechnet der Rechner ebenso mit dem Monat zu 30 Tagen: ein Antrag am achtundzwanzigsten Februar ergibt drei Tage. Wie Kassen das handhaben, ist nicht belegt.
- Der Rechner kennt nur den Eintrittsmonat, nicht den Tag. Er zählt deshalb nur, ob der Eintritt im Antragsmonat oder davor lag.
- Für das Ende der Weiterzahlung zählt der Aufnahmetag als erster Tag der 8 Wochen. Wie die Kasse zählt, ist nicht belegt.
- Pflegegeld der Pflegekasse nach § 37 SGB XI, Beträge von gesetze-im-internet.de, geprüft 17. Oktober 2026.
Kurz gesagt
Einen gesetzlichen Auszahlungstag für das Pflegegeld gibt es nicht. Wann das Geld kommt, entscheidet die Pflegekasse; die TK und die AOK nennen eigene Termine (siehe unten). Das Pflegegeld gilt ab dem Tag der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen; wurde der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat, gilt es ab dem Ersten des Antragsmonats. Der Rechner oben zeigt Ihren Beginn und den anteiligen ersten Monat.
Wie Sie den Antrag stellen, steht unter Pflegegrad beantragen. Die Höhe je Pflegegrad finden Sie bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. Wann das Geld kommt, entscheidet die Pflegekasse. Das Gesetz sagt auch nicht, ob im Voraus oder im Nachhinein gezahlt wird. Das Pflegegeld wird pro Kalendermonat festgelegt.
Was einzelne Kassen angeben (Verwaltungspraxis, nicht Gesetz):
- Nach Angaben der TK überweist die TK am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat.
- Nach Angaben der AOK zahlt die AOK im Voraus: am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. Die AOK sagt nicht, wann welche Variante gilt.
Für Januar heißt das: Das Pflegegeld für Januar überweist die TK nach eigenen Angaben am letzten Arbeitstag im Dezember. Die AOK zahlt es nach eigenen Angaben am letzten Werktag im Dezember oder am ersten Werktag im Januar. Für andere Kassen nennen wir keinen Termin.
Für andere Kassen und für private Pflegeversicherungen nennen wir keinen Termin. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach. Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person, nicht an die Pflegeperson; sie kann frei darüber verfügen und gibt es in der Regel an die Pflegenden weiter (BMG).
Die Zahlungstermine des Bundesamts für Soziale Sicherung sind nicht Ihr Zahltag
Die Zahlungstermine des Bundesamts für Soziale Sicherung betreffen nur den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen. Sie sagen nichts darüber, wann das Pflegegeld bei Ihnen eingeht.
Quelle: BAS, Finanzausgleich.
Ab wann gibt es Pflegegeld, und gibt es eine Nachzahlung?
- Das Pflegegeld gibt es ab dem Tag der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Haben Sie den Antrag erst in einem späteren Monat gestellt als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat, zählt der Erste des Antragsmonats.
- Die erste Überweisung nach dem Bescheid kann die Nachzahlung für die Zeit seit dem Anspruchsbeginn enthalten. Das ist Praxis der Kassen, im Gesetz steht es nicht.
- Wann und wie Sie den Antrag stellen: Pflegegrad beantragen. Stellen Sie ihn früh, weil der Anspruch nicht weiter zurückreicht.
Wie wird der erste Monat berechnet?
Besteht der Anspruch nicht den ganzen Monat, wird anteilig gekürzt; der Monat zählt immer mit 30 Tagen. Die Formel: Pflegegeld × verbleibende Tage ÷ 30. Der Rechner oben rechnet es mit Ihrem Datum vor.
Krankenhaus, Reha, Vorsorge und Ausland
- Bei Krankenhaus, Reha oder Vorsorge läuft das Pflegegeld die ersten 8 Wochen weiter. Danach ruht es, außer bei Menschen, die ihre Pflege mit eigenen angestellten Pflegekräften sichern (Arbeitgebermodell).
- Im EU-Ausland, EWR und in der Schweiz wird das Pflegegeld weitergezahlt. Sonst höchstens 8 Wochen pro Jahr.
Stirbt die pflegebedürftige Person
Stirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld bis zum Ende dieses Monats gezahlt. Was für spätere Monate schon überwiesen wurde, kann die Kasse zurückverlangen.
Pflegegeld und Pflegedienst (Kombination), halbes Pflegegeld bei Ersatzpflege
Wer einen Pflegedienst nutzt, bekommt ein anteiliges Pflegegeld; die Formel steht im Kombinationsleistungs-Rechner. Wann der Rest ausgezahlt wird, sagt Ihre Pflegekasse.
Das halbe Pflegegeld während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erklären Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Beratungsbesuch: Pflicht und Kürzung
Pflicht für Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr; ab Pflegegrad 4 auf Wunsch vierteljährlich. Wer den Beratungsbesuch nicht abruft, riskiert eine Kürzung. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld entzogen werden. Wie hoch die Kürzung ist, legt das Gesetz nicht fest.
Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf eine Beratung je Halbjahr, ohne Pflichtfolge. Welche Nachteile sich aus der Beratungspflicht ergeben, steht unter Nachteile von Pflegegeld.
Geplant für 2027 geplant
Laut Kabinettsentwurf (30.09.2026) soll das Pflegegeld „im Umfang eines Entlastungsbudgets“ gezahlt werden: Pflegegrad 2 380 €, Pflegegrad 3 630 €, Pflegegrad 4 890 €, Pflegegrad 5 1.080 € im Monat. Die Zahlung bis zum Ende des Sterbemonats und die Rechnung mit 30 Tagen pro Monat sollen unverändert bleiben. Das halbe Pflegegeld soll nur noch bei Kurzzeitpflege und Akut-Sachleistung weitergezahlt werden. Ab dem 01.01.2029 soll eine Pflegebegleitung den Beratungsbesuch ersetzen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Mehr unter Pflegereform 2027.
Grenzen
Der Rechner liefert eine Schätzung, keine Entscheidung. Beginn, Betrag und Zahltag legt Ihre Pflegekasse fest. Beratung bei Fragen: Pflegekasse und Pflegestützpunkt.
Häufige Fragen
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. Wann das Geld kommt, entscheidet die Pflegekasse. Nach Angaben der TK überweist sie am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat, nach Angaben der AOK zahlt sie im Voraus am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. Quelle: TK und AOK, geprüft 17. Oktober 2026.
Wird das Pflegegeld im Voraus oder im Nachhinein gezahlt?
Das Gesetz regelt das nicht; § 37 SGB XI nennt weder Zahltag noch Vorauszahlung. Für TK und AOK nennen die Kassen Zahlung im Voraus. Für andere Kassen und private Pflegeversicherungen nennen wir keinen Termin. Quelle: § 37 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.
Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Es gibt das Pflegegeld ab dem Tag der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Haben Sie den Antrag erst in einem späteren Monat gestellt als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat, zählt der Erste des Antragsmonats. Die erste Überweisung nach dem Bescheid kann die Nachzahlung enthalten. Quelle: § 33 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus oder in der Reha?
Bei Krankenhaus, Reha oder Vorsorge läuft das Pflegegeld die ersten 8 Wochen weiter. Danach ruht es, außer im Arbeitgebermodell. Im EU-Ausland, EWR und in der Schweiz ruht es bei einem Aufenthalt dort nicht. Quelle: § 34 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.
Gibt es das Pflegegeld auch im Sterbemonat?
Ja, bis zum Ende des Monats, in dem die pflegebedürftige Person gestorben ist. Was für spätere Monate schon überwiesen wurde, kann die Kasse zurückverlangen. Quelle: § 37 SGB XI, geprüft 17. Oktober 2026.
Sind die Zahlungstermine des BAS der Tag, an dem mein Pflegegeld kommt?
Nein. Die Termine des Bundesamts für Soziale Sicherung betreffen nur den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen. Sie sagen nichts darüber, wann das Pflegegeld bei Ihnen eingeht. Quelle: BAS, Finanzausgleich, geprüft 17. Oktober 2026.
Quellen
- SGB XI § 37: Pflegegeld, Teilmonat, Tod, Beratung, Kürzung
- SGB XI § 33: Leistungsbeginn
- SGB XI § 34: Ruhen, Krankenhaus, Ausland
- SGB XI § 38: Kombination
- SGB I § 41: Fälligkeit
- TK: Abrechnung Pflegegeld (Verwaltungspraxis)
- AOK: Pflegegeld (Verwaltungspraxis)
- BMG: Pflegegeld
- BAS: Finanzausgleich
- PNOG-Kabinettsentwurf (BMG, 30.09.2026, PDF)
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