Pflegegrad 1: Leistungen, Geld und Voraussetzungen
Stand: 28.09.2026
Was Pflegegrad 1 2026 an Geld und Leistungen bringt, welche Voraussetzungen gelten – und was der Entwurf zur Pflegereform ab 2027 ändern soll.
Wie viel Geld gibt es?
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | § 45b Abs. 1 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Hausnotruf | Zuschuss der Pflegekasse möglich | Pflegehilfsmittelverzeichnis |
Voraussetzungen
Pflegegrad 1 setzt 2026 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte aus der Begutachtung voraus.
Beispiele: leichte Einschränkungen bei Haushalt oder Mobilität, gelegentliche Erinnerungshilfen, wachsender Unterstützungsbedarf im Alltag.
Die Gesamtpunkte stehen im Gutachten des Medizinischen Dienstes unter „5 Ergebnis der Begutachtung“. Sie setzen sich aus sechs Bereichen (Modulen) zusammen, unterschiedlich gewichtet:
- Mobilität (M1): 10 %
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (M2) oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (M3): 15 % (die höhere Bewertung zählt)
- Selbstversorgung (M4): 40 %
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (M5): 20 %
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (M6): 15 %
Was sich 2027 ändern soll (Entwurf)
Nach dem Entwurf zur Pflegereform (PNOG) sollen ab 1. Januar 2027 neue Punktgrenzen und neue Leistungsnamen gelten. Ein Kabinettsbeschluss war für den 30.09.2026 angestrebt; beschlossen ist das noch nicht.
| 2026 | 2027 (Entwurf) | |
|---|---|---|
| ab Punkten | 12,5 | 15 Entwurf |
Wer heute 12,5 bis unter 15 Punkte erreicht, bekäme nach dem aktuellen Entwurf ab 2027 keinen Pflegegrad mehr. Mit dem Rechner sehen Sie, was ein bestimmter Punktwert bedeutet.
Der Entwurf ändert daneben auch die Punktetabelle in Anlage 2: In den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung sollen ab 2027 mehr Einzelpunkte für dieselbe Stufe nötig sein. Bei gleichem Unterstützungsbedarf kann die Neubewertung ab 2027 deshalb ungünstiger ausfallen als heute.
Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem aktuellen Entwurf auch nach dem 1. Januar 2027 behalten (Besitzstandsschutz) – ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.
Für Pflegegrad 1 ändert sich laut Entwurf mehr als nur die Einstiegsgrenze: Der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen ab 2027 auch für bereits bestehende Fälle in der häuslichen Pflege entfallen. Stattdessen ist eine neue Pflegebegleitung geplant.
| Leistung | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | 0 € (entfällt, Pflegebegleitung statt) Entwurf |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 0 € (entfällt) Entwurf |
| Wohnumfeldverbesserung | 4.180 € | unverändert Entwurf |
Pflegegrad 1 beantragen oder erhöhen
Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben: Sie beantragen ihn bei der Pflegekasse. Bei einer Verschlechterung können Sie eine Höherstufung beantragen.