Kinderlosenzuschlag 2027 Rechner: Was kostet die Erhöhung auf 0,9 %?
Stand: 03.10.2026 · Werte 2026 geltendes Recht, 2027 geplant
Kinderlose zahlen heute 0,6 Prozentpunkte mehr für die Pflegeversicherung. Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform vom 30.09.2026 soll der Kinderlosenzuschlag ab 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte steigen. Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Der Rechner zeigt, was das für Ihren Beitrag im Monat und im Jahr bedeutet.
Beispiele: So viel mehr zahlen Kinderlose ab 2027
Eigener Anteil am Pflegebeitrag pro Monat, kinderlos und mindestens 23 Jahre alt, außerhalb Sachsens geplant:
| Brutto im Monat | 2026 | 2027 | Mehr im Monat | Mehr im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer, 2.500 € | 60 € | 67,50 € | 7,50 € | 90 € |
| Arbeitnehmer, 3.500 € | 84 € | 94,50 € | 10,50 € | 126 € |
| Arbeitnehmer, 4.500 € | 108 € | 121,50 € | 13,50 € | 162 € |
| Arbeitnehmer, 7.000 € | 139,50 € | 172,13 € | 32,63 € | 391,56 € |
| Rentner, 1.200 € | 50,40 € | 54 € | 3,60 € | 43,20 € |
| Rentner, 1.800 € | 75,60 € | 81 € | 5,40 € | 64,80 € |
Bei 7.000 € steigt der Beitrag stärker: Dazu kommt die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2027 (siehe unten). Sie trifft auch Eltern mit hohem Einkommen.
Beitragssätze 2026 und 2027
| 2026 | 2027 geplant | |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 3,6 % | 3,6 % |
| Kinderlosenzuschlag | 0,6 Punkte | 0,9 Punkte |
| Kinderlose insgesamt | 4,2 % | 4,5 % |
| Anteil kinderlose Arbeitnehmer | 2,4 % | 2,7 % |
| … in Sachsen | 2,9 % | 3,2 % |
| Kinderlose Rentner und Selbstständige | 4,2 % | 4,5 % |
| Beitragsbemessungsgrenze im Monat | 5.812,50 € | 6.375 € (Entwurf) |
- Arbeitnehmer: Den Beitragssatz von 3,6 % teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Den Kinderlosenzuschlag zahlen Arbeitnehmer allein (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Der Arbeitgeber zahlt also auch 2027 nicht mehr.
- Sachsen: Dort tragen Arbeitnehmer 1 Prozentpunkt allein, weil der Buß- und Bettag Feiertag geblieben ist (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Ihr Anteil ist 2,3 % statt 1,8 %, der Arbeitgeber zahlt 1,3 %.
- Rentner: Sie zahlen den ganzen Pflegebeitrag aus der gesetzlichen Rente allein, auch den Zuschlag (§ 59 Abs. 1 SGB XI). Die Rentenversicherung zieht ihn direkt ab.
- Freiwillig Versicherte: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, etwa als Selbstständiger, trägt den Beitrag ebenfalls allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI).
- Beitragsbemessungsgrenze: Beiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet. 2026 sind das 5.812,50 € im Monat. Für 2027 nennt der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vom 21.09.2026 6.375 € Entwurf. Darin steckt eine zusätzliche Anhebung um 300 € durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die der Pflegereform-Entwurf für die Pflegeversicherung übernimmt.
Wer zahlt keinen Kinderlosenzuschlag?
- Eltern: Schon ein Kind reicht, ein Leben lang, auch wenn das Kind erwachsen ist. Das gilt für Mütter und Väter, für leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Bei Adoptiv- und Stiefkindern gibt es Altersgrenzen (§ 55 Abs. 4).
- Unter 23-Jährige: Der Zuschlag beginnt erst nach Ablauf des Monats, in dem Sie 23 werden.
- Vor 1940 Geborene, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Grundsicherungsgeld nach SGB II (bisher Bürgergeld).
Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen weniger: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt ihr Anteil um je 0,25 Punkte, bis das jeweilige Kind 25 wird. Daran ändert der Entwurf nichts.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Minijob und Übergangsbereich: Bis 603 € im Monat zahlen Arbeitnehmer keinen eigenen Pflegebeitrag, bis 2.000 € einen geringeren. Der Rechner rechnet mit dem vollen Brutto.
- Betriebsrenten und weitere Einnahmen sind nicht eingerechnet. Für sie gelten eigene Regeln.
- Private Pflegeversicherung: Dort gibt es keinen Kinderlosenzuschlag. Der Rechner gilt für die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung.
- Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte: Bei geringem Einkommen setzt die Krankenkasse eine Mindestgrundlage an, 2026 sind das 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V). Der Rechner weist darunter nur darauf hin. Maßgeblich ist Ihr Beitragsbescheid.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag 2026?
0,6 Prozentpunkte. Kinderlose zahlen damit 4,2 % statt 3,6 % für die Pflegeversicherung. Als Arbeitnehmer ist Ihr Anteil 2,4 %, in Sachsen 2,9 %.
Ab wann gilt der höhere Kinderlosenzuschlag?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen und können den Wert ändern. Der Referentenentwurf vom Juni sah nur 0,7 Punkte vor.
Ab welchem Alter zahlt man den Kinderlosenzuschlag?
Ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag. Wer im März 23 wird, zahlt ab April.
Zahlt der Arbeitgeber den Kinderlosenzuschlag mit?
Nein. Den Zuschlag tragen Arbeitnehmer allein (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Die Erhöhung 2027 geht daher voll vom Nettolohn ab.
Zahlen Männer den Kinderlosenzuschlag?
Nur wenn sie kinderlos sind. Väter gelten genauso als Eltern wie Mütter und zahlen keinen Zuschlag.
Warum wird mir der Kinderlosenzuschlag trotz Kind abgezogen?
Meist fehlt der Nachweis. Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Pflegekasse müssen wissen, dass Sie Eltern sind (§ 55 Abs. 3a SGB XI). Seit Juli 2025 rufen Arbeitgeber die Daten elektronisch ab, das klappt aber nicht immer, etwa bei Kindern, die steuerlich nicht erfasst sind. Reichen Sie dann zum Beispiel die Geburtsurkunde ein. Wird der Nachweis innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt erbracht, gilt er rückwirkend ab dem Geburtsmonat, sonst ab dem Folgemonat.
Warum gibt es den Kinderlosenzuschlag?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2001 entschieden, dass Eltern in der Pflegeversicherung nicht genauso viel zahlen dürfen wie Kinderlose. Sie tragen mit der Erziehung der Kinder zum Erhalt des Systems bei. Seit 2005 gibt es deshalb den Zuschlag für Kinderlose.
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Quellen
- SGB XI § 55: Beitragssatz, Kinderlosenzuschlag 0,6, Ausnahmen, Abschlag je Kind, Nachweis
- SGB XI § 58: Beitragstragung Arbeitnehmer, Zuschlag allein, Sachsen
- SGB XI § 59: Beitragstragung Rentner und freiwillig Versicherte
- Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsverordnung 2025: Beitragssatz 3,6 %
- PNOG-Kabinettsentwurf (BMG, 30.09.2026, PDF): Art. 1 Nr. 48, Zuschlag 0,9 ab 01.01.2027
- BMG: Finanzierung der Pflegeversicherung (Sachsen 2,3 % / 1,3 %, Ausnahmen)
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026: 69.750 € im Jahr
- BMAS: Referentenentwurf Rechengrößen 2027 (21.09.2026): 6.375 € im Monat
- TK: Beiträge in der Pflegeversicherung (Beispiele, Anteile, Nachweis)
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 1629/94
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